Grün-Rot bekämpft Wohnungsmangel

Steigende Mieten machen Wohnungen in den größeren Städten oft unerschwinglich - Umsetzung liegt bei den Kommunen

17.07.2013 UPDATE: 17.07.2013 06:00 Uhr 1 Minute, 34 Sekunden
Der baden-württembergische Wirtschaftsminister Schmid will den Kommunen - hier Stuttgart - ermöglichen, die gewerbliche Nutzung von Wohnraum zu verbieten. Foto: Marijan Murat/dpa
Von Andreas Böhme, RNZ Stuttgart

Stuttgart. In Stuttgart eine preisgünstige Wohnung zu finden, ist schwer - und anderswo manchmal auch. Die Landesregierung will de, Wohnungsmangel nun mit einem Maßnahmenpaket entgegenwirken Grün-Rot hat gestern ein Paket geschnürt, das zwar erst im kommenden Jahr in Kraft tritt, teilweise aber bereits im Herbst Wirkung entfalten soll. Zu den Maßnahmen zählt zum einen ein Zweckentfremdungsverbot. Es erschwert den Abbruch, längeren Leerstand (außer zur Sanierung) oder die Umwandlung in Ferien- oder Gewerbeimmobilien. Die Kommunen, so Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid (SPD), hätten dies wiederholt gefordert.

Sie können nun wieder Zweckentfremdungsverbote erlassen, die es in anderen Bundesländern wie Bayern und Nordrhein-Westfalen auch gibt und die bereits bis 2007 auch im Südwesten möglich waren. Dazu gehört, basierend auf Zahlen zum Wohnungsbestand sowie zur Mietpreis- und Bevölkerungsentwicklung die Feststellung, dass Wohnungsmangel besteht - was vor allem in Universitätsstädten erwartet wird.

Ministerpräsident Winfried Kretschá †mann wehrt sich gegen die Unterstellung, der Regierungsentwurf sei ein weiteres Stück grün-roter Bevormundungspolitik: "Man braucht eben Regeln, sonst funktioniert die soziale Marktwirtschaft nicht." Zahlen über die tatsächliche Lage am Wohnungsmarkt lägen dem Land nicht vor, wohl aber den Städten und Gemeinden. Der Entwurf geht jetzt in die Anhörung und soll im Herbst den Landtag passieren. Am liebsten wäre Schmid, die Verordnung würde rückwirkend seit dem gestrigen Kabinettsbeschluss gelten, der Entwurf sieht aber vor, dass erst der Beschluss des Landtages im Herbst zählt.

Das zweite Instrument, das ebenfalls von den Kommunen ab 2014 umgesetzt werden kann, ist eine Umwandlungsverordnung. Sie bietet die landesgesetzliche Grundlage für kommunale Erhaltungsverordnungen, wie sie bereits in mehreren Städten umgesetzt werden. Davon betroffen ist beispielsweise die südöstliche Altstadt Freiburgs. Es beuge Spekulationen vor und dem Verkauf größerer Wohnungsbestände an Investoren, die alteingesessene Mieter vertreiben könnten. Ziel ist, den gewachsenen Charakter von Stadtvierteln nicht zu zerstören, so Schmid.

Während die Grünenfraktion die Entwürfe lobt, weil sie den Druck auf dem Wohnungsmarkt lindern würden, beklagt die FDP dirigistische Eingriffe. Schmid stehe für eine SPD, die vor Eingriffen in das Privateigentum nicht zurückschrecke, so Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke.

Der Städtetag trägt die Pläne grundsätzlich mit. Dagegen kritisierte der Eigentümerverband Haus und Grund sie scharf. Der Geschäftsführer des Verbandes Württemberg, Ottmar Wernicke, sagte der dpa, die Maßnahmen brächten nichts und seien ein "Anschlag auf die Eigentumsfreiheit". Er forderte die Städte auf, stattdessen mehr Gebiete zum Wohnungsbau auszuweisen.

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