Grundschulempfehlung muss künftig vorgelegt werden
Landtag beschloss Gesetzesänderung - Eltern bleiben in ihrer Entscheidung aber frei

Kultusministerin Eisenmann (l.) mit Schülern. Foto: M. Murat
Stuttgart. (dpa-lsw) Beim Wechsel auf eine weiterführende Schule muss die Grundschulempfehlung künftig vorgelegt werden. Die Eltern bleiben aber frei in ihrer Entscheidung darüber, welche Schulart ihr Kind besuchen soll.
Der Landtag beschloss am Mittwoch in Stuttgart einen entsprechenden Gesetzentwurf von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Neben den grün-schwarzen
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