Neue Regeln

Hessens Gastronomie öffnet wieder

Ab dem heutigen Freitag ändert sich einiges.

14.05.2020 UPDATE: 15.05.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 49 Sekunden
Coronavirus – Gastronomie
In Hessen dürfen ab dem 15. Mai Restaurants, Gaststätten, Cafes und Biergärten unter strengen Hygiene- und ABstandsregelungen öffnen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Wiesbaden. (lhe) Hessen hat wegen der Corona-Pandemie wie die anderen Bundesländer weitgehende Verbote und Regeln lassen. Nach und nach werden nun die Beschränkungen gelockert.

Das ändert sich ab diesem Freitag:

> Gastronomie: Essen ausliefern oder abholen lassen war auch während des Lockdowns erlaubt, Essen und Trinken in Restaurants und anderen Gaststätten durften die Menschen aber nicht mehr. Das ändert sich nun am Freitag – unter dem Gebot der Hygiene- und Abstandsregelungen. Als Faustregel gilt: ein Gast pro fünf Quadratmeter. Bedienungen und Küchenpersonal müssen Mundschutz tragen, für Gäste wird dies empfohlen.

> Tourismus: Campingplätze, Hotels und Pensionen dürfen für Privatreisende öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Tourismus ist damit wieder in Hessen möglich.

> Freizeit: Freizeitparks dürfen öffnen, wenn sie ein Hygienekonzept haben.

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> Sport: Fitnessstudios dürfen wieder aufmachen.

> Glücksspiel: Spielhallen, Casinos und Wettbüros dürfen wieder öffnen.

Das ändert sich nicht:

> Diskotheken: Diskotheken und Tanz-Clubs müssen nach wie vor geschlossen bleiben.

> Kontaktregeln: Es ist möglich, zusätzlich zu den im eigenen Haushalt lebenden Personen Angehörige eines weiteren Haushaltes in der Öffentlichkeit zu treffen. Außerdem dürfen sich bis zu drei Familien zusammentun, um ihre Kinder gemeinsam zu betreuen.

> Versammlungen: Versammlungen bis zu 100 Teilnehmern ohne vorherige Genehmigung sind möglich, wenn dafür ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. In Ausnahmen sind auch Veranstaltungen mit einer größeren Personenzahl möglich, dann muss dies aber von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Großveranstaltungen sind weiterhin bis 31. August generell untersagt.

> Maskenpflicht: Beim Einkaufen oder in Bussen und Bahnen müssen "Alltagsmasken" getragen werden.

> Einkaufen: Hygiene- und Abstandsregeln in Geschäften gelten weiterhin. Es ist nur eine begrenzte Zahl von Kunden zugelassen. Prinzipiell sind aber alle Geschäfte wieder offen.

> Sport: Kontaktfreier Breiten- und Freizeitsport draußen wie drinnen ist unter bestimmten Bedingungen möglich. So müssen Duschen und Umkleidekabinen geschlossen bleiben, ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Sportlern muss eingehalten werden. Auch Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen, Kegelbahnen einschließlich Bowling und Squash durften inzwischen wieder öffnen. Schwimmbäder und Saunen müssen weiter geschlossen bleiben.

> Pflegeheime: Für Pflege- und Altenheime gelten nach wie vor strenge Besuchsregeln: Ein Angehöriger darf einmal pro Woche einen Bewohner für eine Stunde besuchen.

> Gottesdienste: Sie und auch Trauerfeiern und andere religiöse Versammlungen sind unter Auflagen möglich.

> Kinos und Theater: Sie dürfen zwar wieder öffnen – allerdings ist unklar, ob die Abstandsregeln praxistauglich sind und die Einrichtung tatsächlich den Betrieb aufnehmen wollen.

> Museen und Zoos: Sie dürfen wieder öffnen, wenn Hygiene-Regeln beachtet werden und Abstandsregeln gewährleistet werden können.

> Musikschulen: Sie dürfen ebenso wie Volkshochschulen wieder Kleingruppen (fünf Personen plus Lehrkraft) unterrichten.

> Schulen und Kitas: An den Schulen beginnt schrittweise für immer mehr Schüler der Unterricht. An den Kitas gibt es eine Notbetreuung. Erst Anfang Juni sollen sie in den Normalbetrieb übergehen.

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