Schlappe für Pamela Reif um Instagram-Schleichwerbung
Weit mehr als sechs Millionen Menschen folgen ihr auf Instagram - für Influencerin Reif ein gutes Geschäft. Werbung und Privates muss dabei sauber getrennt sein.

Karlsruhe. (dpa/lsw) Die Influencerin Pamela Reif muss einem Gerichtsurteil zufolge auf ihrem Instagram-Account Fotos mit Links ("Tags") zu Markenherstellern als Werbung kenntlich machen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Mittwoch und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe. Hier war Reif im März vergangenen Jahres unterlegen. Der Berliner Verband Sozialer
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