Wer darf sich jetzt zur Impfung anmelden? - Der Überblick
Das Land hat den Kreis der Berechtigten erweitert. Der Blick auf die Details ist dabei aber wichtig. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Von Sören S. Sgries
Heidelberg/Stuttgart. Diese Woche brachte einige Neuerungen beim Thema Impfen. Die wichtigsten Hintergründe:
> Wer wurde bislang geimpft? Da aktuell noch nicht ausreichend Impfstoff vorhanden ist, wurden Gruppen mit verschiedenen Prioritäten bestimmt. Laut Corona-Impfverordnung des Bundes sind das drei Gruppen. In Baden-Württemberg wurden bisher nur Angehörige der ersten Gruppe ("höchste Priorität") geimpft. Das sind Personen über 80, Personen in stationären oder teilstationären Einrichtungen, Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste und Personen aus dem medizinischen Bereich mit hohem Ansteckungsrisiko (Notaufnahme, Intensivstation, Rettungsdienste) oder mit Kontakt zu besonders gefährdeten Patienten, beispielsweise in der Transplantationsmedizin.
> Neuerdings sollen aber auch Lehrerinnen und Erzieher geimpft werden? Richtig. Seit dieser Woche sind deutlich mehr Personen in Baden-Württemberg impfberechtigt – Sozialminister Manne Lucha (Grüne) hatte das am Wochenende angekündigt. Neben dem Personal an Schulen und Kitas betrifft das Personen aus der "Stufe 2" laut den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) – konkret geht es dabei um weiteres medizinisches Personal wie Haus- und andere Ärzte oder das Personal in "Abstrichzentren". Wichtig: Diese Gruppe ist nicht deckungsgleich mit der 2. Prioritätengruppe ("hohe Priorität") in der Verordnung des Bundes!
> Sind dann auch schon 75- bis 79-Jährigen dran? Nein. Die gehören zwar zur "Stufe 2" der Stiko – werden allerdings noch nicht geimpft. Der Grund: Der Impfstoff, der jetzt beispielsweise für Lehrer und Ärztinnen eingesetzt wird, ist das Vakzin von AstraZeneca. Dieses ist aber in Deutschland nur für die Altersgruppe 18 bis 64 Jahre empfohlen.
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> Ist AstraZeneca nicht ein schlechterer Impfstoff? Diese Befürchtung kursiert, ist aber unbegründet. Richtig ist: Anders als bei den weiteren bisher zugelassenen Vakzinen liegt die Wirksamkeit laut Studien nicht bei rund 95 Prozent, sondern nach der ersten Impfung bei rund 76, nach der zweiten bei 82 Prozent. Aber: Das heißt nicht, dass AstraZeneca bei einem Viertel der Geimpften überhaupt nicht wirken würde. Schwere Verläufe werden trotzdem für die allermeisten Geimpften verhindert. Zugespitzt: Wer sich mit AstraZeneca impfen lässt, kann zwar noch einen Schnupfen bekommen, wird aber ziemlich sicher nicht auf der Intensivstation landen.
> Warum gibt es dann einen "Impfstau" bei AstraZeneca? So ganz ersichtlich ist nicht, wie die Lage tatsächlich zu bewerten ist. Fakt ist: Laut Sozialministerium wurden bisher 192.000 Dosen an das Land geliefert von denen laut RKI-Statistik erst gut 12.000 verimpft sind. Das Ministerium erklärt das unter anderem mit Meldeverzug und verweist auch darauf, dass der Impfstoff erst seit einer Woche an die Kliniken, die ihre Mitarbeiter damit impfen sollen, abgegeben wird. Bis Mitte März sollen rund 460.000 Impfdosen des Herstellers zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: Bislang wurden insgesamt, von allen Herstellern, im Land erst rund 660.000 Impfdosen verabreicht.
> Werden Kontaktpersonen von Schwangeren schon geimpft? Nein. Diese gehören zwar laut Corona-Impfverordnung zur zweiten Gruppe ("hohe Priorität"). Aber das Land orientiert sich, wie geschrieben, bei der Ausweitung am Stiko-Stufenplan.
> Wann sind denn dann die Unter-80-Jährigen dran? Das lässt sich schwer abschätzen, weil es an der Verfügbarkeit von Impfstoff hängt. Da gab es in der Vergangenheit einige Schwankungen bei den Lieferungen. Würde in der bisherigen Geschwindigkeit weitergeimpft, wäre die impfberechtigte Gruppe der Über-80-Jährigen vermutlich erst Mitte bis Ende März durchgeimpft. Wenn mehr Impfstoff zur Verfügung steht – was erwartet wird –, geht das schneller. Zur Orientierung: In Hessen beginnt jetzt die Registrierung der Über-70-Jährigen für die Impfung. Hier wird damit gerechnet, dass ab dem 5. März erste Impfungen möglich sein werden.
> Warum bekommen 65-jährige Ärzte keine Impfung? Weil für sie kein Impfstoff zur Verfügung steht. Die Berufsgruppe der Ärzte ist zwar neuerdings impfberechtigt – aber bisher nur mit AstraZeneca, dem Impfstoff für Unter-65-Jährige.
> Wenn ich jetzt impfberechtigt bin: Darf ich sofort zum Impfzentrum fahren? Nein. Auch für die neuen Impfberechtigten gilt das bisherige Anmeldeprozedere: Termine werden über die Telefonhotline 116 117 oder über www.impfterminservice.de vergeben. Wann der tatsächliche Impftermin ist, zeigt sich dann erst. Eine "sofortige" Impfung wird es nicht geben.
> Warum wird auf der Homepage nicht angezeigt, dass Lehrer und Ärzte impfberechtigt sind? Weil es eine zentrale Homepage ist, die durch den Bund bereitgestellt wird. Eine Textänderung soll im Laufe der Woche erfolgen. Bei der Telefonhotline, die vom Land betrieben wird, sollten inzwischen aber alle Mitarbeiter entsprechend geschult sein – da gab es zum Wochenbeginn größere Verwirrung.
> Wie weise ich meine Impfberechtigung nach? Das erfolgt erst am Tag der Impfung im Impfzentrum. Der Arbeitgeber muss eine entsprechende Bescheinigung ausfüllen. Vordrucke dafür stellt das Landes-Sozialministerium auf seiner Homepage bereit.
> Warum steht auf meiner Terminbestätigung, dass ich als 38-jährige Erzieherin mit dem Biontech-Impfstoff geimpft werde? Das ist ein Fehler, den man schnell korrigieren lassen sollte. Derzeit ist der Biontech-Impfstoff den Über-80-Jährigen vorbehalten. Wer jünger ist und eine entsprechende Bestätigung im Impfzentrum vorweist, muss damit rechnen, dass er abgewiesen wird. Ein möglicher Grund für den Fehler: Man hat bei der digitalen Impfanmeldung irrtümlich bestätigt, zur entsprechenden Altersgruppe zu gehören. Oder bei der Telefonhotline gab es einen Eingabefehler.



