Plus Baden-Württemberg

So soll das Land bis 2040 klimaneutral werden

Das ist das Ziel der Landesregierung. Das entsprechende Klimaschutzgesetz wird an diesem Mittwoch in den Landtag eingebracht.

21.12.2022 UPDATE: 21.12.2022 06:00 Uhr 2 Minuten, 24 Sekunden
Für den Photovoltaik-Ausbau – hier auf einem Acker – ist eine weitere Offensive vorgesehen. Foto: dpa

Von Jens Schmitz, RNZ Stuttgart

Stuttgart. An diesem Mittwoch bringt die grün-schwarze Koalition ihr zentrales Gesetzesvorhaben in den Landtag ein: Das "Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz" (KSG) soll ehrgeizige Ziele festschreiben und den Weg dahin erleichtern – auch wenn der eigentlich parallel geplante Maßnahmenkatalog noch auf sich warten lässt.

> Darum geht es: Das neue "Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz" ist ein Rundumschlag. Es greift in 28 weitere Gesetze und Vorschriften ein. Der Grund: Bis 2030 will Baden-Württemberg im Vergleich zu 1990 seine Treibhausgas-Emissionen um 65 Prozent reduzieren, bis 2040 soll das Land klimaneutral sein. Das bedeutet, dass nur noch so viele Treibhausgase ausgestoßen werden dürfen, wie wieder gebunden werden können.

> Die drei wichtigsten Punkte: Entsprechend dem Koalitionsvertrag wird es künftig konkrete Treibhausgas-Minderungsvorgaben (Sektorziele) für zentrale Gesellschaftsbereiche geben. Weil die Folgen des Klimawandels nicht vollständig zu vermeiden seien, soll die Landesregierung 2023 eine "Anpassungsstrategie" verabschieden, die regelmäßig überarbeitet wird. Der Entwurf erklärt außerdem das "überragende öffentliche Interesse" am Ausbau der erneuerbaren Energien. Das soll Behörden Abwägungsfragen erleichtern, etwa beim Denkmal- oder Naturschutz.

> Die Sektorziele: Verglichen mit 1990 soll die Energiewirtschaft ihren Treibhausgas-Ausstoß bis 2030 um 75 Prozent senken, die Industrie um 62 Prozent und der Verkehr um 55 Prozent. Im Gebäudebereich sollen 49 Prozent eingespart werden, im Agrarsektor 39 Prozent und bei der Abfallwirtschaft 88 Prozent. Die einzelnen Ziele folgen einem Gutachten des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung in Freiburg. Die Landesverwaltung selbst will bereits bis 2030 klimaneutral sein.

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> Die restlichen Emissionen: Der Bereich Landnutzung und Forstwirtschaft soll nicht vermeidbare Emissionen absorbieren und entsprechend gepflegt werden, etwa durch Aufforstung. Das Gutachten, aus dem die Sektorvorgaben stammen, hat allerdings festgestellt, dass das Land die Klimaziele allein auf diesem Weg nicht erreichen kann. Es müsse vielmehr bis 2030 an ein Netz zur CO2-Abscheidung und -Verpressung in alten Öl- und Gasfeldern angeschlossen werden. Das ist in Deutschland bislang nur in Pilotanlagen erlaubt.

> Wie verpflichtend sind die Vorgaben? Das scheint aktuell nicht ganz klar. Der Entwurf schließt "subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen" eigens aus. Im November hat der Landes-Verwaltungsgerichtshof die Regierung aber dazu verurteilt, Bestimmungen aus dem bislang geltenden KSG umzusetzen. Für Fortschritte in den Sektoren sollen künftig die jeweiligen Ministerien zuständig sein. Ihre jährlichen Berichte werden flankiert von Stellungnahmen des unabhängigen Klimasachverständigenrates, dessen sechs Mitglieder 2021 bestellt wurden.

> Wie sollen die Ziele erreicht werden? Ein "Klima-Maßnahmen-Register" soll konkrete Schritte gewährleisten. Es sollte ursprünglich schon im Oktober vorgestellt werden, befindet sich aber noch "in Abstimmung", wie eine Sprecherin von Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) mitteilte.

> Flächenziel erneuerbare Energien: Entsprechend den Vorgaben des Bundes sollen 1,8 Prozent der Landesflächen für den Ausbau der Windenergie bereitgestellt werden. "Mindestens 0,2 Prozent" sieht das Land für Freiflächen-Photovoltaik (PV) vor.

> Photovoltaik: Die bisherige KSG-Fassung sah bereits eine PV-Pflicht auf Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen vor, außerdem beim Neubau von größeren Parkplätzen. Der Klimasachverständigenrat hält das auch bei Bestandsgebäuden für notwendig; Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat angekündigt, sich dieses Thema 2023 vorzunehmen. Parkplätze und Straßenbauprojekte des Landes sowie Schienenwege sollen künftig zur Solarstromerzeugung genutzt werden. Gebäude in Landesbesitz müssen ab 2030 über Solar-Anlagen verfügen.

> CO2-Schattenpreis: Bei Baumaßnahmen, Anschaffungen und Dienstleistungsaufträgen des Landes wird künftig ein fiktiver Preis für Treibhausgas-Emissionen eingerechnet. Dadurch sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass bei Ausschreibungen besonders klimaschädliche Angebote die günstigsten sind und deshalb den Zuschlag erhalten.

> Kommunen und Kreise: Kommunen erhalten eine Ermächtigung zur Erzeugung und Verteilung von Strom und Wärme bis hin zu einer möglichen Anschlusspflicht auch im Bestand. Gemeinden und Gemeindeverbände sind zur Erhebung ihres Energieverbrauchs nach Kategorien verpflichtet. Das Land finanziert den Landkreisen außerdem je einen Koordinator, der die Kommunen dabei unterstützen soll, die nachhaltige Mobilität auszubauen.

> Förderprogramme: Förderprogramme des Landes sollen auf ihre Vereinbarkeit mit den KSG-Zielen geprüft werden und bis 2040 treihausgasneutral sein.

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