Land lehnt neue Corona-Pläne des Bundes ab
"Instrumente aus der Hand gegeben".

Stuttgart. (mus) Die baden-württembergische Landesregierung kritisiert den Entwurf des Bundes für eine Neuregelung der Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 20. März 2022 als nicht weitgehend genug und fordert Nachbesserungen. Angesichts der volatilen Pandemielage sei es "grob fahrlässig, wenn die Bundesregierung ohne Not wirksame Instrumente für den Notfall aus der Hand gibt", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) dieser Zeitung. "Vor allem das Maske-Tragen bleibt als sehr effektives Mittel zentral, es wird nach dem Entwurf aber massiv beschnitten. Das ist kein wirksamer Basiskatalog, sondern ein Rumpfgerüst. Dazu wird uns hier ein Hauruck-Verfahren aufgezwungen, dass die Länder außen vor lässt."
Die bisherige Basis für Corona-Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz läuft am 19. März 2022 aus. Nun haben sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) auf einen Gesetzentwurf für eine Nachfolgeregelung geeinigt. Danach sollen ab dem 20. März wie geplant alle tiefgreifenden Corona-Beschränkungen entfallen. Allgemeine Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr oder auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen aber auch nach dem 19. März möglich bleiben. Zudem sollen Landesparlamente, wenn sie die "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellen, weitere Auflagen beschließen dürfen.
"Es macht keinen Sinn, erst reagieren zu können, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist", sagte der Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretär Rudi Hoogvliet (Grüne). "Angesichts steigender Inzidenzen und Warnungen von ausgewiesenen Experten ist es nicht nachvollziehbar, warum den Ländern kein funktionierender Notfallkoffer an die Hand gegeben wird."
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"Wir sind in der Sache unzufrieden, weil den Ländern zu wenige mögliche Maßnahmen an die Hand gegeben werden. Wir sind aber auch mit dem Verfahren unzufrieden, so kann die Bundesregierung nicht mit den Ländern umgehen", sagte Hoogvliet weiter. Er warnte davor, dass nach dem Auslaufen der bisherigen Regelungen am 19. März eine Gesetzeslücke von mehreren Tagen entstehen könne. Die abschließende Lesung im Bundestag und die anschließende Sondersitzung sei erst am 18. März vorgesehen. Die Länder müssten dann unter hohem Zeitdruck die Beschlüsse in Verordnungen gießen.