Kita-Träger nutzen Lockerungen für Betreuungs-Regeln kaum
In Baden-Württemberg fehlt es an Kita-Plätzen. Eine gesetzliche Vorgabe sollte Abhilfe schaffen, wird allerdings kaum genutzt. Woran liegt das?

Von Axel Habermehl, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Seit gut einem Jahr können Kita-Träger in Baden-Württemberg befristet von den gesetzlichen Vorgaben für die Kinderbetreuung abweichen. Möglich macht das der "Erprobungsparagraf", eine Öffnungsklausel, die die grün-schwarze Koalition auf Vorschlag der meist kommunalen Einrichtungsträger ins Landes-Kitagesetz geschrieben hat.
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