Es stockt beim Aufbau eines Kita-Landeselternbeirats
Wer vertritt die Kinder? Der Planungsprozess läuft noch.

Von Axel Habermehl, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Im Gegensatz zu Schulen haben Eltern von Kita-Kindern in Baden-Württemberg bisher keine offiziell legitimierte und landesrechtlich verankerte Interessensvertretung. Dabei ist die Lage in der Kinderbetreuung alles andere als rosig und die grün-schwarze Koalition hat 2021 in ihrem Koalitionsvertrag mehr Elternrepräsentation angekündigt: "Wir streben an, die Landeselternvertretung der baden-württembergischen Kitas im Kita-Gesetz zu verankern sowie als Partner zu institutionalisieren und anzuerkennen."
Doch nach mehr als der Hälfte der Legislaturperiode ist man bisher nicht über vorbereitende Arbeiten hinausgekommen. Der Planungsprozess laufe noch, man sei im "kontinuierlichen und konstruktiven Austausch" mit allen Beteiligten teilte ein Sprecher von Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) mit. "Die Beteiligten streben an, in das formale Gesetzgebungsverfahren in der ersten Jahreshälfte 2024 einzutreten."
Denn um eine Interessensvertretung wie den Landeselternbeirat für Schulen auch an Kitas zu schaffen, die dann auch das Kultusministerium in Fragen der frühkindlichen Bildung berät, frühzeitig in Vorhaben eingeweiht und angehört wird, ist es nötig, das Kitagesetz zu ändern. Das aber ist offenbar nicht das Problem. Auch Geld ist vorhanden. Schon im Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 wurden mehr als 100.000 Euro und die Finanzierung für eine Geschäftsstelle samt Personal beschlossen.
Kompliziert ist es, sicherzustellen, dass das geplante neue Gremium auch demokratisch bevollmächtigt ist: "Die große Herausforderung ist es, ein Wahlverfahren zu entwickeln, welches eine verlässliche Wahl ermöglicht und zu einem demokratisch legitimierten Gremium führt", erklärte der Ministeriumssprecher.
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Denn die Rahmenbedingungen zwischen Schulen und Kitas unterscheiden sich stark. Während das Land für Schulen nicht nur den rechtlichen Rahmen setzt, das Lehrer-Personal stellt und bei allen Einrichtungen gemeinsam mit der Kommune vor Ort als Träger fungiert, ist die Kita-Landschaft komplizierter – und das Land weniger involviert. Es steuert vor allem über ordnendes Landesrecht und finanzielle Zuschüsse. Aber getragen und betrieben werden Kitas von Kommunen, Kirchen und privaten Anbietern.
Diese Vielfalt spiegelt sich in den bestehenden Elternvertretungen vor Ort. Bisher sind nur Elternbeiräte auf Einrichtungsebene geregelt. Vorerst bleibt also die bestehende "Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen" ein provisorisches Konstrukt. Die Vertreter vieler örtlicher Gesamtelternbeiräte aus dem ganzen Land gründeten sich zu Beginn der Corona-Pandemie, im Mai 2020, um sich für Eltern- und Kinderrechte einzusetzen.