Das plant Grün-Schwarz bei der Reform der Polizeireform
Erst 2017 wurde ein neues Landes-Polizeigesetz beschlossen - Nun steht die nächste Novelle an - Bisher sind nur wenige Details bekannt

Von Axel Habermehl, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Wenn am Mittwoch im Landtag der Innenausschuss zusammentritt, steht ein Thema nicht auf der Tagesordnung, das trotzdem besprochen werden soll: Die von Grün-Schwarz geplante Reform des Polizeigesetzes. Im Ausschuss soll der ins Stocken geratenen Zeitplan der Novelle abgestimmt werden. Doch was ist da überhaupt geplant? Ein Überblick:
Worum geht es? Um das baden-württembergische Landes-Polizeigesetz. Es regelt Aufbau, Aufgaben, Maßnahmen, Rechte und Pflichten der Polizei. Alles in allem ist es die gesetzliche Grundlage des Polizei-Vollzugsdienstes im Land. Dieses Gesetz will der zuständige Landes-Innenminister Thomas Strobl (CDU) ändern.
Wurde das nicht kürzlich geändert? Die nun geplante Reform ist die zweite in dieser Legislaturperiode. Zuletzt verabschiedete der Landtag im November 2017 eine von Strobl eingebrachte Novelle. Das Gesetz wurde damals verschärft, die Polizei erhielt etliche neue Kompetenzen. Die Reform stand unter dem Eindruck dschihadistischer Terroranschläge. Es ging unter anderem um die Überwachung der digitalen Kommunikation von Verdächtigen, Fußfesseln für Gefährder oder die Ausrüstung von Spezialeinheiten mit Handgranaten.
Warum schon wieder eine Reform? Es gibt mehrere Anlässe. Zum einen muss das Gesetz an eine EU-Richtlinie zum Datenschutz angepasst werden. Die Richtlinie stammt aus dem Jahr 2016, die Frist zur Umsetzung lief 2018 ab. Außerdem erfordern zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Änderungen: ein Urteil von 2016 zum Bundeskriminalamtsgesetz und ein Beschluss von 2018 zum Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme.
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Was soll geändert werden? Das Innenministerium arbeitet noch am Gesetzentwurf. Doch auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung steht schon eine Version. Ihr zufolge wird viel überarbeitet. Allein die Änderungen des Gesetzes umfassen 150 Seiten, dazu kommen 124 Seiten Begründung. Zudem wird das Gesetz generalüberholt und neu durchstrukturiert.
Was ist inhaltlich neu? Vor allem zwei Punkte aus Strobls Forderungskatalog haben die Verhandlungen mit seinem Koalitionspartner, den Grünen, überstanden und sollen eingeführt werden: Der Einsatz von Bodycams soll ausgeweitet werden. Außerdem sollen Durchsuchungen von Personen im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen erleichtert werden.
Was genau ist da geplant? Bodycams sollen auch in geschlossenen Räumen benutzt werden dürfen, nicht mehr nur im Freien. Der polizeipolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Siegfried Lorek, sagte dazu im Landtag mit Blick auf die Krawalle in Stuttgart: "Stellen Sie sich mal den Fall vor, ein Polizist wäre da einem Plünderer hinterhergelaufen und hätte durch eine Schaufensterscheibe einen Laden betreten. Dann hätte der Polizist an der Scheibe die Bodycam ausschalten müssen. Das ist völlig absurd." Der SPD-Innenpolitiker Sascha Binder dagegen fürchtet, durch die Reform werde die Rechtslage noch komplizierter.
Worum geht es bei den Kontrollen? Das polizeiliche Recht für Personenfeststellungen und Durchsuchungen soll erweitert werden. So sollen Beamte ohne Anlass eine Person durchsuchen dürfen, wenn diese "bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen angetroffen wird, die ein besonderes Gefährdungsrisiko (...) aufweisen und dort erfahrungsgemäß mit der Begehung von Straftaten gegen Leib, Leben oder Sachen von bedeutendem Wert zu rechnen ist". Kritiker finden die Regelungen zu weitgehend. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Ulrich Goll, sagt: "Durchsuchungen stellen für die Betroffenen einen erheblichen Freiheitseingriff dar. Die Voraussetzungen dafür müssen sich eindeutig aus dem Gesetz ergeben."
Was sagt die Justiz? Manche halten die Pläne zumindest teilweise für verfassungswidrig. So hat etwa der Deutsche Anwaltsverband ein Gutachten erstellt, in dem er darlegt, dass das neue Gesetz aus vielfältigen Gründen gegen das Grundgesetz verstoßen würde.
Wie sieht der Zeitplan aus? Das Innenministerium hat angekündigt, die Pläne vor der Sommerpause Ende Juli ins Kabinett einzubringen. Anschließend startet das parlamentarische Verfahren. Die erste Beratung des Parlaments ist für 15. Juli angesetzt. Dass die grün-schwarze Mehrheit die Reform noch vor der Sommerpause im Eilverfahren durch den Landtag peitscht, gilt als unwahrscheinlich.