Plus Vor Landgericht Gießen

Berufung in Verfahren zu Abtreibungsparagraf abgewiesen

Vor Gericht scheiterte eine Ärztin mit ihrer Berufung gegen ein Urteil zu dem Abtreibungsparagrafen 219a. Doch aus der Politik erhielt Kristina Hänel am Freitag viel Zuspruch. Von einer Seite erhält sie allerdings auch Gegenwind.

12.10.2018 UPDATE: 12.10.2018 08:48 Uhr 1 Minute, 31 Sekunden
Frauenärztin Kristina Hänel
Die Ärztin Kristina Hänel hatte Rechtsmittel eingelegt, nachdem sie vom Geießener Amtsgericht wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden war. Foto: Boris Roessler/Archiv

Gießen/Berlin (dpa) - Vor Gericht hat die Ärztin Kristina Hänel am Freitag eine Niederlage erlitten, politisch geht die Debatte um den Abtreibungsparagrafen 219 allerdings weiter.

Das Landgericht Gießen wies die Berufung zum umstrittenen Urteil gegen Hänel ab. Die Allgemeinmedizinerin hatte Berufung gegen ein Urteil des Gießener Amtsgerichts eingelegt, das sie vor knapp einem Jahr zu

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