Verdachtsfall: AfD-Antrag auf Zwischenlösung abgelehnt
Öffentlich darf der Verfassungsschutz vorerst nicht darüber sprechen, ob er die AfD für einen Rechtsextremismus-Verdachtsfall hält oder nicht. Intern dürfte die Behörde ihre Einschätzung aber schon ändern.
Köln/Berlin (dpa) - Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der AfD auf eine Zwischenregelung im Streit um die Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgelehnt.
Weil das BfV zugesagt habe, sich bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht öffentlich zu einer möglichen Einstufung zu äußern, sei dieser Zwischenschritt nicht nötig, teilte das
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