Länder dürfen Referendarinnen bei Gericht Kopftuch verbieten
Juristen im Vorbereitungsdienst sollen sich im Gerichtssaal auch in praktischen Aufgaben üben. In einigen Bundesländern ist das nur ohne Kopftuch erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht gibt dem seinen Segen: Für ein Verbot gebe es gute Gründe - aber keine zwingenden.
Karlsruhe (dpa) - Muslimische Rechtsreferendarinnen müssen hinnehmen, dass sie in einigen Bundesländern bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen dürfen.
Der Gesetzgeber kann ein solches Verbot aussprechen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem Fall aus Hessen entschied. Zwingende Gründe dafür sehen die Karlsruher Richter aber nicht. Der Beschluss von
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