Plus Urteil in Karlsruhe

Grundstückseigentümer vor späten Geldforderungen geschützt

Die Kosten für die Erschließung neuer Grundstücke werden auf die Anlieger umgelegt. Aber das kann oft dauern. Jetzt zieht das Bundesverfassungsgericht eine rote Linie.

24.11.2021 UPDATE: 24.11.2021 12:18 Uhr 1 Minute, 40 Sekunden
Entscheidung zu Erschließungsbeiträgen
Blick auf eine unbefestigte Sandstraße. Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu der Frage geäußert, ob Grundstückseigentümer noch nach vielen Jahren für den Bau einer Straße zur Kasse gebeten werden dürfen. Foto: Zentralbild/dpa-Zentralbild/dpa

Karlsruhe (dpa) - Grundstückseigentümer dürfen nach dem Bau einer Straße oder anderer Anlagen zur Erschließung nur für begrenzte Zeit an den Kosten beteiligt werden.

Eine Vorschrift, die das auch noch viele Jahre im Nachhinein ermöglicht, verstoße gegen das Gebot der Belastungsklarheit, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Im konkreten Fall ging es um eine

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+