Plus Handlungsfähriger Bundestag

Überlegungen für Grundgesetzänderung wegen Corona-Epidemie

Vier Corona-Fälle gibt es unter den Abgeordneten des Bundestags schon. Möglich, dass das Parlament irgendwann nicht mehr tagen kann. Und dann? Es werden bereits Gedankenspiele angestellt.

16.03.2020 UPDATE: 16.03.2020 22:08 Uhr 1 Minute, 10 Sekunden
Bundestag
Das Grundgesetz sieht einen «Gemeinsamen Ausschuss» von Bundestag und Bundesrat als Notparlament vor, wenn das Parlament nicht rechtzeitig zusammentreten kann. Im Verteidigungsfall - und bald auch wegen Coronavirus-Ausfällen?. Foto: Michael Kappeler/dpa

Berlin (dpa) - Im Bundestag gibt es erste Überlegungen für eine Änderung des Grundgesetzes, um handlungsfähig zu bleiben, wenn das Parlament wegen der Corona-Epidemie nicht mehr zusammentreten kann.

Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur dpa am Montag nach einem Gespräch von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen. Demnach

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+