Grenzkontrollen: Bescheinigung für Berufspendler ab Freitag
Eigentlich wäre die Frist bereits abgelaufen. Doch den Arbeitgebern soll jetzt etwas mehr Zeit gegeben werden, um sich auf die neuen Verordnungen vorzubereiten.
Berlin (dpa) - Berufspendler dürfen noch bis Donnerstagnacht ohne spezielle Bescheinigung ihres Arbeitgebers in Sachsen und Bayern die deutsche Grenze passieren.
Bis Donnerstag 24.00 Uhr reiche die Vorlage des Arbeitsvertrags aus, hieß es am Mittwoch aus dem Bundesinnenministerium. Die Frist, die ursprünglich in der Nacht zum Mittwoch auslaufen sollte, sei auf Bitte der sächsischen
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