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Grenzkontrollen: Bescheinigung für Berufspendler ab Freitag

Eigentlich wäre die Frist bereits abgelaufen. Doch den Arbeitgebern soll jetzt etwas mehr Zeit gegeben werden, um sich auf die neuen Verordnungen vorzubereiten.

17.02.2021 UPDATE: 17.02.2021 11:18 Uhr 1 Minute, 14 Sekunden
Coronavirus - Verkehrslage an deutsch-tschechischer Grenze
Zwei Polizisten der Bundespolizei bei der Kontrolle von Reisenden und Pendler auf dem Parkplatz Am Heidenholz an der A17 nahe Breitenau. Foto: Daniel Schäfer/dpa-Zentralbild/dpa

Berlin (dpa) - Berufspendler dürfen noch bis Donnerstagnacht ohne spezielle Bescheinigung ihres Arbeitgebers in Sachsen und Bayern die deutsche Grenze passieren.

Bis Donnerstag 24.00 Uhr reiche die Vorlage des Arbeitsvertrags aus, hieß es am Mittwoch aus dem Bundesinnenministerium. Die Frist, die ursprünglich in der Nacht zum Mittwoch auslaufen sollte, sei auf Bitte der sächsischen

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