Plus 800-Quadratmeter-Regel

Obergerichte uneins über Corona-Verkaufsverbote

Sind die Einschränkungen für den Einzelhandel in der Corona-Krise rechtmäßig? Deutschlands Richter sind sich uneinig. Gerichte in den Bundesländern entscheiden unterschiedlich - ein rechtlicher Flickenteppich.

27.04.2020 UPDATE: 27.04.2020 13:08 Uhr 1 Minute, 44 Sekunden
München
Anders als kleine Geschäfte dürfen in Bayern große Warenhäuser mit mehr als 800 Quadratmetern wegen der Coronakrise nicht öffnen. Das ist verfassungswidrig, unrteilte nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Foto: Peter Kneffel/dpa

München (dpa) - Die Verkaufsverbote für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern spalten die deutsche Rechtsprechung. Am Montag verkündeten die Oberverwaltungsgerichte in Bayern, Niedersachsen und dem Saarland unterschiedliche Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit der Verkaufsverbote.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVGH) in München sieht in der 800-Quadratmeter-Regel einen

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