Fall Künast wird bis zu einem Urteil des EuGH ausgesetzt
Nicht gesagt ist nicht gesagt: Das BGH prüft die Haftung von Online-Plattformen für gefälschte Zitate.

Von Jacqueline Melcher
Karlsruhe. Nicht alles, was in sozialen Netzwerken kursiert, ist wahr. Aber welche Ansprüche haben Betroffene gegen Facebook und Co., wenn dort Falschbehauptungen verbreitet werden? Das prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er nahm am Dienstag eine Klage der scheidenden Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast gegen den Facebook-Konzern
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