Polen: Nationales Recht oder EU-Recht - was geht vor?
Weil es Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit gibt, hält die EU-Kommission bereits jetzt Geld für Polen zurück. Nun will das polnische Verfassungsgericht entscheiden, ob nationales Recht Vorrang hat.
Warschau (dpa) - Kann europäisches Recht in Zweifelsfällen über dem polnischen Verfassungsrecht stehen? Mit dieser Frage will sich am Donnerstag das Verfassungsgericht in Warschau befassen.
Konkret geht es darum, ob Bestimmungen aus den EU-Verträgen, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet, mit der polnischen Verfassung vereinbar sind.
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