"Kannibale von Rotenburg" bleibt auch nach 15 Jahren in Haft
Die Tat hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Armin Meiwes entmannte einen 43-Jährigen, tötete ihn und verspeiste Körperteile seines Opfers. Nun gibt es eine weitere Gerichtsentscheidung in dem Fall.

Frankfurt/Rotenburg (dpa) - Der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Armin Meiwes kommt auch nach Verbüßung von 15 Jahren Haft nicht frei. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, wie es am Freitag mitteilte.
Meiwes wurde 2006 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und Störung der Totenruhe verurteilt. Der Computertechniker hatte im Jahr 2001 einen
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+