Abriegelung von Wohnblock wegen Corona war unzulässig
In der Hochphase der Pandemie 2020 wird in Göttingen wegen eines Corona-Ausbruchs ein Wohnblock abgeriegelt - zu Unrecht, wie nun ein Gericht feststellte. Was das für die Zukunft bedeutet.

Göttingen (dpa) - Die Abriegelung eines Wohnblocks in Göttingen wegen eines Corona-Ausbruchs im Juni 2020 war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen am Donnerstag entschieden, nachdem Bewohner des Gebäudes geklagt hatten. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
"Unmittelbare Konsequenzen ergeben sich durch das Urteil nicht", sagte ein Gerichtssprecher am Freitag.
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