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Abriegelung von Wohnblock wegen Corona war unzulässig

In der Hochphase der Pandemie 2020 wird in Göttingen wegen eines Corona-Ausbruchs ein Wohnblock abgeriegelt - zu Unrecht, wie nun ein Gericht feststellte. Was das für die Zukunft bedeutet.

01.12.2023 UPDATE: 01.12.2023 12:36 Uhr 39 Sekunden
Göttingen
Polizisten stehen im Juni 2020 vor einem unter Quarantäne gestellten Wohngebäude in der Göttinger Innenstadt.

Göttingen (dpa) - Die Abriegelung eines Wohnblocks in Göttingen wegen eines Corona-Ausbruchs im Juni 2020 war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen am Donnerstag entschieden, nachdem Bewohner des Gebäudes geklagt hatten. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

"Unmittelbare Konsequenzen ergeben sich durch das Urteil nicht", sagte ein Gerichtssprecher am Freitag.

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