Bundesgericht prüft Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr
Für Soldatinnen und Soldaten ist eine Corona-Impfung schon seit Monaten verpflichtend. Zwei Offiziere verweigern sich. Über ihre Beschwerden wurde jetzt am Bundesverwaltungsgericht verhandelt.
Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am Montag mit der Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr befasst. Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen, dass die Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind.
Sie sehen vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (BVerwG 1 WB 2.22,
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