Plus Prozess

Bachlauf: Auflagen für Landwirt wegen gefährdeter Krebse

Das Kandelbächle im Glottertal steht unter besonderem Schutz, weil hier Steinkrebse ein Zuhause haben. Ein Landwirt aber hat Teile des Bachbetts zugeschüttet. Ihm wurde der Prozess gemacht.

14.03.2022 UPDATE: 14.03.2022 15:03 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden

Freiburg (dpa/lsw) - Er hat unerlaubt einen Bachlauf verändert und damit in den Lebensraum gefährdeter Steinkrebse eingegriffen: Wegen vorsätzlicher Gewässerverunreinigung und Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete hat das Amtsgericht Freiburg am Montag einen Landwirt aus dem Glottertal schuldig gesprochen. Das Gericht verwarnte den 62-Jährigen nach Angaben eines Sprechers und machte ihm

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