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Condor darf Thomas-Cook-Fluggäste nicht zu Reiseziel bringen

Frankfurt/Main (dpa) - Die deutsche Thomas-Cook-Tochter Condor darf aus rechtlichen Gründen Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, nicht mehr an ihr Reiseziel bringen. Betroffen sind Pauschalreisende von Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen. Sie sollte sich direkt mit Thomas Cook in Verbindung setzen. Thomas Cook hatte zuvor einen Insolvenzantrag gestellt. Der Flugbetrieb in Großbritannien wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt.

23.09.2019 UPDATE: 23.09.2019 10:03 Uhr 14 Sekunden

Frankfurt/Main (dpa) - Die deutsche Thomas-Cook-Tochter Condor darf aus rechtlichen Gründen Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, nicht mehr an ihr Reiseziel bringen. Betroffen sind Pauschalreisende von Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen. Sie sollte sich direkt mit Thomas Cook in Verbindung setzen. Thomas Cook hatte zuvor einen Insolvenzantrag

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