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Klage auf Herausgabe von Kohl-Akten gescheitert

Muss das Bundeskanzleramt Akten von Helmut Kohl zurückholen, die mutmaßlich bei dessen Witwe lagern? Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu eine Entscheidung getroffen.

29.03.2023 UPDATE: 29.03.2023 20:35 Uhr 1 Minute, 18 Sekunden
Altbundeskanzler Helmut Kohl
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt eine Klage zur Herausgabe von Akten des Altbundeskanzlers Helmut Kohl.

Leipzig (dpa) - Im Streit um die Herausgabe von Akten des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl hat eine Journalistin vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. Der Antrag, den sie beim Bundeskanzleramt gestellt habe, sei zu umfangreich gewesen, entschied das Gericht in Leipzig am Mittwoch. Es wies außerdem das Verlangen der Klägerin zurück, dass das Amt Akten aus der Kohl-Ära

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