Landesregierung verteidigt Corona-Sondervermögen
In einer Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung die Einrichtung des Corona-Sondervermögens im Jahr 2020 gegen Vorwürfe der AfD-Fraktion verteidigt. Die Aufnahme der Kredite zur Bewältigung der Pandemie sei zur Krisenbekämpfung notwendig gewesen und hätte nicht durch andere Mittel ausgeglichen werden können, sagte der Abteilungsleiter im Finanzministerium, Dieter Stahl, am Freitag in Koblenz.

Koblenz (dpa/lrs) - Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Jan Bollinger kritisierte die Einrichtung des Sondervermögens als Einschränkung des Budgetrechts. Deshalb habe die Landesregierung die Pflicht gehabt, zunächst auf die Rücklagen zurückzugreifen. Die haushaltspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Iris Nieland, sagte: "Die Haushaltssicherungsrücklage dient, wie der Name schon
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+