Kühe dürfen bimmeln - Gericht weist Klage ab
Seit Jahren streiten ein Ehepaar und eine Bäuerin im oberbayerischen Holzkirchen über das Geläut von Kuhglocken. Immer wieder traf man sich vor Gericht - die Eheleute hatten in getrennten Verfahren gestritten. Jetzt gibt es eine erste Entscheidung in zweiter Instanz.
München (dpa) - Die Kuhglocken im oberbayerischen Holzkirchen dürfen weiter bimmeln. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am Mittwoch die Klage eines Anwohners zurückgewiesen.
Seit Jahren fühlt sich ein Ehepaar von den Kuhglocken auf der angrenzenden Weide einer Bäuerin gestört und will gerichtlich ein Ende des Gebimmels erreichen. Der Ehemann und später auch seine Ehefrau waren in
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