Plus "Heksenkaas" vs. "Wievenkaas"

EuGH zum Käse-Streit: Geschmack lässt sich nicht schützen

Wer mit seinen Rezepten Geld verdient, hält sie gern geheim. Aber lässt sich auch der Geschmack eines Lebensmittels schützen? Darüber hat nun das höchste EU-Gericht entschieden.

13.11.2018 UPDATE: 13.11.2018 18:10 Uhr 1 Minute, 7 Sekunden
Geschmack
Der Geschmack eines Lebensmittels kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht urheberrechtlich geschützt werden. Foto: Boris Roessler

Luxemburg (dpa) - Der Geschmack eines Lebensmittels kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht urheberrechtlich geschützt werden. Geschmack könne nicht als "Werk" eingestuft werden, urteilten die Richter (Rechtssache C-310/17). Das sei für den Schutz des Urheberrechts jedoch nötig.

Hintergrund ist ein Streit um Frischkäse in den Niederlanden. Der Hersteller Levola hielt

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+