EuGH zum Käse-Streit: Geschmack lässt sich nicht schützen
Wer mit seinen Rezepten Geld verdient, hält sie gern geheim. Aber lässt sich auch der Geschmack eines Lebensmittels schützen? Darüber hat nun das höchste EU-Gericht entschieden.
Luxemburg (dpa) - Der Geschmack eines Lebensmittels kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht urheberrechtlich geschützt werden. Geschmack könne nicht als "Werk" eingestuft werden, urteilten die Richter (Rechtssache C-310/17). Das sei für den Schutz des Urheberrechts jedoch nötig.
Hintergrund ist ein Streit um Frischkäse in den Niederlanden. Der Hersteller Levola hielt
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