Plus Ein Kind, zwei Mütter

BGH-Urteil: Leihmutter ist auch rechtlich die Mutter

Ein deutsches Ehepaar wünscht sich ein Kind. Eine ukrainische Leihmutter bringt es zur Welt. Welche Frau ist offiziell die Mutter?

23.04.2019 UPDATE: 23.04.2019 14:18 Uhr 2 Minuten, 10 Sekunden
Frau mit Kind
Eine Frau und ein Kind auf einem Gehweg. Der BGH hat zum Thema verbotene Leihmutterschaft geurteilt. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild

Karlsruhe (dpa) - Eine Frau, die mit Hilfe einer ukrainischen Leihmutter ein Kind bekommen hat, kann sich auf dem deutschen Standesamt nicht als Mutter eintragen lassen.

Nach deutschem Recht ist das die Ukrainerin, wie aus einem nun veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht. Der Wunschmutterbleibt damit nur die Adoption (Az. XII ZB

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