BGH-Urteil: Leihmutter ist auch rechtlich die Mutter
Ein deutsches Ehepaar wünscht sich ein Kind. Eine ukrainische Leihmutter bringt es zur Welt. Welche Frau ist offiziell die Mutter?
Karlsruhe (dpa) - Eine Frau, die mit Hilfe einer ukrainischen Leihmutter ein Kind bekommen hat, kann sich auf dem deutschen Standesamt nicht als Mutter eintragen lassen.
Nach deutschem Recht ist das die Ukrainerin, wie aus einem nun veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht. Der Wunschmutterbleibt damit nur die Adoption (Az. XII ZB
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