Plus BGH-Urteil

Bauschutt-Recycler haftet nicht für Blindgänger-Explosion

Ein Riesenknall, eine Druckwelle - 2014 ging in Euskirchen eine Weltkriegsbombe hoch, in Schutt versteckt auf einem Recyclinghof. Der Bundesgerichtshof klärt die Haftungsfrage und sieht höhere Mächte am Werk.

05.07.2019 UPDATE: 05.07.2019 12:34 Uhr 1 Minute, 51 Sekunden
Unglücksort in Euskirchen
Bei Baggerarbeiten in Euskirchen war 2014 ein Blindgänger explodiert. Foto: Wolfgang Andres/Archiv

Karlsruhe (dpa) - Ein Bauschutt-Recycler, auf dessen Gelände 2014 eine alte Fliegerbombe detoniert war, haftet nicht für die Schäden an den umliegenden Gebäuden.

Eine Pflicht, sämtlichen angelieferten Schutt vorsorglich auf verborgene Blindgänger zu untersuchen, wäre überzogen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag.

Das Risiko sei dem Unternehmer auch nicht

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+