Zeltlager Hintergrund

19.06.2020 UPDATE: 19.06.2020 18:45 Uhr 50 Sekunden

> Die gemeinsame Handlungsempfehlung des Sozialministeriums soll den Ablauf von Ferienfreizeiten unter entsprechenden Coronamaßnahmen regeln. Sie entstand zusammen mit weiteren freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit und gilt nur, wenn sich das Infektionsgeschehen nicht ins Negative ändert. Denn laut der aktuellen Corona-Verordnung sind Ferienfreizeiten wie beispielsweise Zeltlager momentan noch verboten. Sollte sich an dem Verbot etwas ändern, wird das Land eine entsprechende Verordnung verabschieden. In dieser gemeinsamen Handlungsempfehlung werden zum einen die bestehenden Auflagen erläutert, zum anderen wird erklärt, wie die Planung von Angeboten in einer solchen Situation ermöglicht werden kann. Alle aufgeführten Punkte sind mit dem Landesgesundheitsamt abgestimmt.

Geplant ist, die mögliche Teilnehmerzahl auf insgesamt 100 Personen zu erhöhen. Natürlich müsste auch der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, zumindest tagsüber. Während der Schlafzeit müssten zwar so wenig wie möglich im Zelt übernachten, durch eine versetzte Anordnung (Kopf an Fuß) dürften aber mehrere Personen – auch ohne den nötigen Mindestabstand – in einem Zelt übernachten. Für jegliche weitere Tagesaktivität müsste das Zelt verlassen und gut durchlüftet werden. An regnerischen Tagen sollten somit genug überdachte Flächen für Aktivitäten im Freien zur Verfügung stehen. Außerdem müssten alle ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer nach dem Ende der Ferienfreizeit eine Karenzzeit von 14 Tagen einhalten, bis sie erneut eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen dürften. (stoy)