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Steigende Infektionszahlen

Corona-Beschränkungen: Deutschland zieht die Zügel wieder an

"Vorsicht statt Leichtsinn": Der Corona-Anstieg alarmiert nicht nur die Kanzlerin. Bund und Länder wollen einen erneuten Lockdown unbedingt verhindern. Wer sich als Donald Duck in Gästelisten einträgt, dem soll der Spaß vergehen.

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29.09.2020, 05:18 Uhr
  • Obergrenze für Feiern und Alkohol-Einschränkungen

    Zapfhähne stehen ungenutzt auf einer Gastro-Messe. Foto: Carsten Rehder/dpa

  • Angela Merkel

    Kanzlerin Angela Merkel und die Länder-Chefs beraten heute über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Foto: Michael Kappeler/dpa

  • Obergrenze für Feiern und Alkohol-Einschränkungen
  • Angela Merkel

Berlin (dpa) - Bund und Länder ziehen angesichts anhaltend hoher Corona-Zahlen unmittelbar vor den Herbstferien die Zügel wieder an. So droht Restaurantbesuchern nun ein Bußgeld von mindestens 50 Euro, wenn sie falsche Angaben zu ihrer Person in Gästelisten machen.

"Falsche Personenangaben, das ist kein Kavaliersdelikt", sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag nach den Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder. "Ergänzend werden die Wirte aufgefordert, die Plausibilität der Angaben zu überprüfen", erklärte ein Regierungssprecher.In Schleswig-Holstein beschloss die Regierung, dass Kunden bei vorsätzlichen Falschangaben 1000 Euro zahlen müssen. Das dürfte auch auf Herbsturlauber an Nord- und Ostsee zielen.

Steigen die Infektionszahlen in Landkreisen, soll es vor Ort Beschränkungen bei der Teilnehmerzahl von privaten Feiern geben. Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen soll es vorerst nicht geben. Bund und Länder appellierten an die Bürger, nun besonders vorsichtig zu sein, auch weil in Herbst und Winter eine Grippesaison drohe. Merkel nannte die steigenden Infektionszahlen einen Grund zur Beunruhigung. Ein erneuter Shutdown müsse unbedingt verhindert werden - also ein weitgehendes Herunterfahren des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens wie im Frühjahr. Deshalb werde man regional und lokal zielgenau auf Ausbrüche reagieren.

In Berlin dürfen private Feiern im Freien künftig nur noch mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 25 Teilnehmern. Das beschloss der Berliner Senat, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr. Neu ist auch eine allgemeine Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden. Beim Arbeiten am Schreibtisch soll die Regelung nicht greifen, wie es hieß.

Merkel erläuterte grundsätzlich, Deutschland sei gut durch den Sommer gekommen, nun stehe mit dem Herbst und Winter aber eine "schwierigere Zeit" bevor. Man könne sich dem aber entgegenstellen mit den richtigen Maßnahmen. Diese könnten nur durchgesetzt werden, wenn es die Bereitschaft der Bürger gebe, die Regeln zu befolgen, damit sich die Seuche nicht weiter ausbreite. Vorrang habe, die Wirtschaft so weit es gehe am Laufen zu halten und dass Kinder in Schulen und Kitas gehen könnten.

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) warnte vor einem generellen Lockdown im gesamten Land. Stattdessen wolle man bei steigenden Infektionszahlen regional handeln. "Mehr Maske, weniger Alkohol und kleinere Feiern", das sei der "Grunddreiklang", sagte Söder. Man habe sich entschieden, "Vorsicht statt Leichtsinn zu machen". Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

PRIVATE FEIERN:

Die vergangenen Wochen hätten gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten könnten, heißt es im Beschlusspapier. Alle Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feiern notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar seien.

Bei steigenden Infektionszahlen sollen Obergrenzen für die Teilnehmerzahl festgelegt werden, und zwar in zwei Stufen. Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen wie Gaststätten höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für Partys in Privaträumen wird eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Menschen "dringlich empfohlen" - aber nicht verpflichtend festgeschrieben, wie der Bund es ursprünglich wollte.

Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gibt, sollen höchstens noch 25 Menschen in öffentlichen oder angemieteten Räumen feiern dürfen. Für Feiern in Privaträumen wird eine Obergrenze von zehn Teilnehmern "dringlich empfohlen". Ausnahmen könnten zugelassen werden, wenn es für angemeldete Feierlichkeiten vom Gesundheitsamt abgenommene gibt.

BUßGELD BEI FALSCHANGABEN IN RESTAURANTS:

Viele haben die Corona-Besucherlisten in Restaurants bisher nicht ganz ernstgenommen - damit soll nun Schluss sein: Wer falsche persönliche Angaben beim Restaurantbesuch macht, dem soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro drohen. Zahlen sollen die Gäste, nicht die Wirte, wie ein Regierungssprecher am Dienstagabend klarstellte. "Ergänzend werden die Wirte aufgefordert, die Plausibilität der Angaben zu überprüfen", teilte der Sprecher weiter mit.

In Schleswig-Holstein soll das sogar bis zu 1000 Euro kosten. Gastwirten, die falsche Angaben auf ihren Kontaktlisten dulden, drohte bereits zuvor ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro. Merkel forderte Gaststättenbetreiber auf, besser zu kontrollieren: "Im Zweifelsfalle, also bei Donald Duck, ist die Sache ja nicht schwierig (...), aber im Zweifelsfalle muss man sich eben dann auch noch mal den Ausweis zeigen lassen oder Fahrerlaubnis oder was auch immer." Die Daten sind wichtig, denn sie werden zur Nachverfolgung möglicher Kontakte zu Infizierten gesammelt.

Söder sagte, die Öffnung der Gastronomie basiere auf Vertrauen - wenn dieses missbraucht würde, wackle das gesamte System. In einer Protokollnotiz machte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) klar: Gerichte sollen die Beschlagnahmung von Listen mit Daten von Restaurantbesuchern nicht anordnen können: "Das hat mit Infektionsschutz nichts mehr zu tun und ist, wie ich finde, keine gute Entwicklung", sagte er.

Einig waren sich alle: Wo die Infektionszahlen ansteigen, sollen regional "zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol" erlassen werden - um Ansteckungen in der Gastronomie einzudämmen.

FRÜHWARNSYSTEM GEPLANT:

Eine von NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU) und auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vorgeschlagene Corona-Warnampel wird zwar nicht ausdrücklich erwähnt. Es heißt aber, die Länder würden bereits vor Erreichen einer Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen "ein geeignetes Frühwarnsystem" einrichten, um möglichst ein Überschreiten dieser Inzidenz zu vermeiden.

REISEN IN RISIKOGEBIETE:

Bund und Länder appellieren angesichts der beginnenden Herbstferien an Bürgerinnen und Bürger, Reisen in Risikogebiete zu unterlassen. In vielen europäischen Ländern sowie weltweit gibt es hohe Infektionszahlen, es gelten Reisewarnungen. Es soll aber Sonderregelungen etwa für notwendige Geschäftsreisen geben. Merkel sagte, derzeit sei Italien als Reiseland noch sicher, weil man dort "sehr vorsichtig" sei.

FIEBERAMBULANZEN FÜR DIE HERBST- UND WINTERZEIT:

Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen und der gleichzeitig zu erwartenden Grippewelle in der Herbst- und Winterzeit sollen die Möglichkeiten des Einsatzes von Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen genutzt werden. Zugleich sollten sich gerade auch Risikogruppen vorsorglich gegen die saisonale Grippe impfen lassen.

AHA-FORMEL ERGÄNZT:

Gerade in der kalten Jahreszeit werden zu der gültigen "AHA"-Formel für Abstand halten, Hygiene und Alltagsmasken zwei weitere Buchstaben hinzugefügt: "C" wie Corona-Warn-App und "L" wie Lüften. "Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern".

© dpa-infocom, dpa:200929-99-748657/19


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