Wenn das Handy defekt ist
Händler kann oft auf Reparaturversuch bestehen - Kunden sollten konkrete Frist setzen
(dpa) Bei einem mangelhaften Produkt haben Verbraucher aufgrund der Rechtslage die Wahl: Sie können es vom Verkäufer reparieren lassen oder ein neues verlangen. Doch bei hochpreisigen Waren wie Smartphones und TV-Geräten ist dies nicht immer möglich, wie die Stiftung Warentest erklärt.
Lässt sich der Defekt durch eine kostengünstige Reparatur beheben, könne der Verkäufer darauf
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