Gerichte in Hessen halten vorerst an Maskenpflicht fest
In den Gebäuden der Amts- und Landgerichte in Hessen sowie im Oberlandesgericht Frankfurt gilt auch nach Aufhebung der meisten Corona-Maßnahmen am Wochenende vorerst weiter eine Maskenpflicht. In Fluren, Fahrstühlen und Treppenhäusern müsse eine FFP2- oder OP-Maske getragen werden, teilte der Präsident des Oberlandesgericht Frankfurt, Roman Poseck, am Donnerstag nach Beratungen mit den Präsidenten der Amts- und Landgerichte mit. Entsprechende Anordnungen würden von den Gerichten erlassen. Im Sitzungssaal entscheide darüber wie bisher die Richterin oder der Richter. Aufgehoben wird hingegen die Corona-Abstandsregel.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - "Der Schutz der Verfahrensbeteiligten und der Bediensteten vor Infektionsrisiken hat weiter hohe Priorität. Masken sind dabei für uns das Sicherheitsinstrument Nummer



