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Iraker im Fall Chemnitz hätte 2016 abgeschoben werden können

Chemnitz (dpa) - Der nach einer tödlichen Messerattacke in Chemnitz festgenommene Iraker hätte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Chemnitz bereits im Mai 2016 abgeschoben werden können. Eine Abschiebung nach Bulgarien wäre zulässig gewesen, teilte das Verwaltungsgericht Chemnitz mit. Die Abschiebung sei in der Folgezeit aber nicht vollzogen worden, weshalb die Überstellungsfrist von sechs Monaten abgelaufen war. Zuerst hatten "Welt" und "Nürnberger Nachrichten" berichtet. Der Mann sollte nach Bulgarien abgeschoben werden, weil er dort als Asylbewerber registriert worden war.

31.08.2018 UPDATE: 31.08.2018 12:18 Uhr 17 Sekunden

Chemnitz (dpa) - Der nach einer tödlichen Messerattacke in Chemnitz festgenommene Iraker hätte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Chemnitz bereits im Mai 2016 abgeschoben werden können. Eine Abschiebung nach Bulgarien wäre zulässig gewesen, teilte das Verwaltungsgericht Chemnitz mit. Die Abschiebung sei in der Folgezeit aber nicht vollzogen worden, weshalb die Überstellungsfrist von sechs

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