Corona-Impflicht im Gesundheitswesen kommt stufenweise
Die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen ab Mitte März soll in Hessen stufenweise umgesetzt werden. Wie das Sozialministerium am Freitag auf Anfrage mitteilte, melden die Einrichtung zunächst bis Ende März an die Gesundheitsämter, welche Mitarbeiter keinen Nachweis vorgelegt haben. Anschließend sollen diese Beschäftigten vom Gesundheitsamt dazu aufgefordert werden, diesen Nachweis nachzureichen. Es gilt eine vierwöchige Frist.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Geschieht dies nicht, dann kann das Gesundheitsamt ein Bußgeld verhängen - in Hessen drohen 2500 Euro. "Es soll außerdem zu einer Impfberatung einladen und hieran anschließend ein Impfangebot unterbreiten", erläuterte das Sozialministerium. Erst in einer letzten Stufe prüfe das Gesundheitsamt - unter Einbeziehung der Einrichtung - ein mögliches Tätigkeitsverbot. Dieses
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