Hintergrund Schulpflicht

18.07.2019 UPDATE: 18.07.2019 17:41 Uhr 19 Sekunden

Laut Schulbesuchsverordnung ist jeder Schüler verpflichtet, den Unterricht und andere verbindliche Veranstaltungen der Schule regelmäßig zu besuchen. Die Verletzung der Schulpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen von bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Schüler können unter anderem aus gesundheitlichen Gründen vom Unterricht befreit werden oder in Ausnahmefällen beurlaubt. Dazu zählen zum Beispiel: Kuren, Sportwettkämpfe, wissenschaftliche und künstlerische Wettbewerbe, Hochzeiten oder Todesfälle in der Familie. Eine Beurlaubung für die Teilnahme an Demonstrationen ist in der Schulbesuchsverordnung nicht vorgesehen.