Hintergrund Meuthen

07.11.2017 UPDATE: 07.11.2017 17:24 Uhr 30 Sekunden

Zweites Mandat neben Landtag möglich - aber keine doppelten Diäten 

Abgeordnete des Landtags Baden-Württemberg dürfen parallel auch Mandate im Bundestag oder im EU-Parlament ausüben. Dass Parlamentarier gleichzeitig in Landtag und Bundestag säßen, komme aber in der Praxis eigentlich nicht vor, erklärte eine Sprecherin des Landtags.

Doppelte Arbeit heißt in der Politik allerdings keineswegs doppeltes Gehalt: Für die Zeit, in der ein Landtagsabgeordneter auch Mitglied des Bundestags oder des Europaparlaments wird, entfallen automatisch seine Landtagsbezüge. Stattdessen erhält der Mandatsträger die Bezüge des größeren Parlaments.

Allerdings zahlt das Land seinen Abgeordneten in solchen Fällen weiterhin eine steuerfreie "Kostenpauschale" von 2169 Euro im Monat, mit denen Kosten im jeweiligen Wahlkreis gedeckt werden sollen. Auch der Zuschuss zur Altersvorsorge in Höhe von 1720 Euro pro Monat fließt bei Doppelmandaten weiter. (dpa)