Hintergrund Landtag Baden-Württemberg
Nach dem Zweiten Weltkrieg starteten mehrere Bundesländer mit Teilzeitparlamenten, umgangssprachlich auch Feierabendparlamente genannt, in die neue Republik. Von den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg abgesehen war Baden-Württemberg 2011 das letzte, das auf Vollzeitbetrieb umstellte.
Zu den Gründen zählte auch das Bestreben, der Regierung mit ihren tausenden Mitarbeitern ein professionelles Parlament gegenüberzustellen.
Das Vollzeitparlament kann auf eine deutlich gestiegene Taktzahl verweisen. In der 14. Wahlperiode, also vor der Reform, tagte das Plenum 112-mal, in der gerade abgelaufenen 16. Wahlperiode 146-mal. 584 Ausschusssitzungen damals standen zuletzt 606 gegenüber, 13 Sitzungen von Untersuchungsausschüssen 61 in der vergangenen Legislatur. In der 14. Wahlperiode wurden 152 Gesetze verabschiedet. Auf die 16. Wahlperiode entfielen 165 Gesetze. jsz