Hintergrund - Erichson Sperrzeiten Urteil

Erichson zum Sperrzeit-Urteil

01.08.2019 UPDATE: 01.08.2019 06:00 Uhr 50 Sekunden

Herr Erichson, werktags soll schon um Mitternacht Schluss sein. Ist das nicht eine Katastrophe für die Kneipenszene?

Mitternacht geht sogar noch über das hinaus, was wir uns als Stadt vorstellen konnten. Wir hatten vorgeschlagen, dass die Kneipen werktags bis 1 Uhr und am Wochenende bis 3 Uhr öffnen dürfen. Die Entscheidung des Gerichtes ist weder zielführend für ein lebendiges Leben in der Altstadt, noch wird es den Konflikt befrieden.

Warum haben Sie denn nicht vorher den vom Gemeinderat beschlossenen Lärmbeauftragten eingesetzt?

Weil wir aufgrund unserer Erfahrungen wissen, dass so etwas nur funktioniert, wenn alle Betroffenen mitspielen. Doch die Anwohner wollten nicht mitwirken. Ein Nachtbürgermeister wie in Mannheim, der die Kneipenszene fördert und nur im Konfliktfall schlichtet, würde von den Anwohnern hier nicht akzeptiert.

Einige sagen, Sie hätten es selbst auf die Gerichtsentscheidung angelegt.

Das weise ich entschieden zurück. Ich habe die Stadträte allerdings immer darauf hingewiesen, dass sie eine gerichtliche Entscheidung heraufbeschwören, wenn sie unseren Vorschlag nicht akzeptieren. Ich bin mir sicher: Das Urteil wäre uns mit den von der Stadt vorgeschlagenen Sperrzeiten von 1 und 3 Uhr erspart geblieben.

Haben Sie die Hoffnung auf einen Kompromiss aufgegeben?

Ich glaube nicht mehr, dass es uns gelingen wird, Wirte und Anwohner auf eine Linie einzuschwören. Ich sehe jetzt die Wirte in der Pflicht, ihr Recht auf Gewerbefreiheit auch vor Gericht zu verteidigen. (hob)