Hintergrund
Hintergrund
Sanierung in Eigenverwaltung: Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern und die Verantwortlichen in einem Unternehmen dazu bringen, einen notwendigen Antrag frühzeitig zu stellen. Im Gegensatz zu einem Insolvenzverfahren bleibt die Geschäftsführung im Amt und wird durch eigenverwaltungserfahrene Sanierungsexperten ergänzt bzw. beraten. Die Geschäftsleitung bekommt einen "vorläufigen Sachwalter" zur Seite gestellt, der bestimmte Rechtsgeschäfte genehmigt.