Plus Grenzen für europäisches Recht

EuGH setzt weltweitem "Recht auf Vergessenwerden" Schranken

Wer bei einer Google-Suche nach seinem Namen heikle Informationen findet, kann die Löschung der Links beantragen. Der Anspruch darauf ist aber keineswegs umfassend, wie der Europäische Gerichtshof entschied.

24.09.2019 UPDATE: 24.09.2019 13:58 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden
Google
Hintergrund des Urteils ist eine Google-Klage gegen die französische Datenschutzbehörde CNIL. Foto: Lu Liang/Imaginechina via ZUMA Press/dpa

Luxemburg (dpa) - Das europäische "Recht auf Vergessenwerden" im Internet gilt nicht global. Betreiber wie Google müssen Links aus Ergebnislisten bei einem erfolgreichen Antrag der Betroffenen nur in den europäischen Versionen ihrer Suchmaschinen löschen, wie der Europäische Gerichtshof entschied.

Zudem schrieben die EU-Richter eine genaue Abwägung bei der Frage vor, welche

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