Plus Für die Eltern

Facebook muss Konto von verstorbener Tochter öffnen

Im Juli 2018 stellte der BGH klar: Auch ein digitaler Nachlass gehört den Erben. Damit war der Streit zwischen den Eltern einer toten 15-Jährigen und Facebook aber nicht beendet. Der BGH entschied nun, dass es nicht reicht, den Erben nur PDF-Dokumente zu überreichen.

08.09.2020 UPDATE: 08.09.2020 17:28 Uhr 58 Sekunden
Facebook
Facebook muss das Konto von verstorbener Tochter für die Eltern öffnen. Foto: Christophe Gateau/dpa

Berlin (dpa) - Im Streit um das digitale Erbe eines Mädchens muss Facebook den Erben einen direkten Zugriff auf das gesperrte Konto der Verstorbenen ermöglichen.

Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vorlag. Facebook habe zuvor den Eltern der 15-Jährigen aus Berlin, die 2012 in einem U-Bahnhof ums Leben kam, nur

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