Bundestag macht "Upskirting" zur Straftat
Heimliche Fotos und Filme unter Röcken und Kleidern können zukünftig mit bis zu zwei Jahren bestraft werden. Der Bundestag hat auch noch weitere Verletzungen der Intimsphäre unter Strafe gestellt.
Berlin (dpa) - Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ist künftig eine Straftat. Gleiches gilt, wenn man Unfalltote fotografiert oder filmt. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat der Bundestag verabschiedet.
Das sogenannte Upskirting, bei dem Fotos und Filme unter Röcken und Kleidern gemacht werden, war nach bisheriger Rechtslage meist keine Straftat.
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