Plus Fotografieren unter den Rock

Bundestag macht "Upskirting" zur Straftat

Heimliche Fotos und Filme unter Röcken und Kleidern können zukünftig mit bis zu zwei Jahren bestraft werden. Der Bundestag hat auch noch weitere Verletzungen der Intimsphäre unter Strafe gestellt.

03.07.2020 UPDATE: 03.07.2020 02:23 Uhr 38 Sekunden
Upskirting
Der Bundestag hat entschieden: Fotografieren unter den Rock ist eine Straftat. Foto: Jane Barlow/PA Wire/dpa

Berlin (dpa) - Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ist künftig eine Straftat. Gleiches gilt, wenn man Unfalltote fotografiert oder filmt. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat der Bundestag verabschiedet.

Das sogenannte Upskirting, bei dem Fotos und Filme unter Röcken und Kleidern gemacht werden, war nach bisheriger Rechtslage meist keine Straftat.

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