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Entscheidung im Streit um "Ballermann"-Party vertagt

München (dpa) - Das Oberlandesgericht München hat eine Entscheidung im Streit um eine mögliche Markenrechtsverletzung bei einer "Ballermann"-Party vertagt. Das Urteil soll am 27. September verkündet werden. Die Betreiberin der früheren Diskothek "Nachtschwärmer" in Cham in der Oberpfalz wehrt sich dagegen, für eine "Ballermann"-Party zu zahlen. Annette und André Engelhardt aus Niedersachsen, die "Ballermann" und "Ballermann 6" in den 1990er Jahren beim Deutschen Patent- und Markenamt als geschützte Marke eintragen ließen, verlangen 750 Euro sowie 1,50 Euro pro Besucher.

06.09.2018 UPDATE: 06.09.2018 15:53 Uhr 18 Sekunden

München (dpa) - Das Oberlandesgericht München hat eine Entscheidung im Streit um eine mögliche Markenrechtsverletzung bei einer "Ballermann"-Party vertagt. Das Urteil soll am 27. September verkündet werden. Die Betreiberin der früheren Diskothek "Nachtschwärmer" in Cham in der Oberpfalz wehrt sich dagegen, für eine "Ballermann"-Party zu zahlen. Annette und André Engelhardt aus Niedersachsen,

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