Karlsruhe billigt elektronische Fußfessel für Haftentlassene
Mit einer elektronischen Fußfessel haben die Behörden gefährliche Straftäter auch nach der Haft jederzeit im Blick. Das soll neue Verbrechen verhindern. Aber ist es auch verfassungsgemäß?
Karlsruhe (dpa) - Der Sender sitzt in einem schwarzen Kunststoff-Kästchen am Knöchel: Seit inzwischen zehn Jahren können aus der Haft entlassene Straftäter mit einer elektronischen Fußfessel rund um die Uhr überwacht werden.
Aber ist das überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar? Das Bundesverfassungsgericht hat sich viel Zeit gelassen, um diese Frage zu prüfen - und sie am Donnerstag
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+