Plus Bundesgericht urteilt

Datenschützer dürfen Betrieb von Facebook-Fanpages verbieten

Leipzig (dpa) - Die Betreiber von gewerblichen Fanpages auf Facebook sind mitverantwortlich für die Datenverarbeitung, die im Hintergrund läuft.

11.09.2019 UPDATE: 11.09.2019 18:48 Uhr 33 Sekunden
Facebook
Facebooks «Gefällt mir»-Button: Datenschützer dürfen einem Gerichtsurteil zufolge gegen den Betrieb von Facebook-Fanpages vorgehen. Foto: Ole Spata

Leipzig (dpa) - Die Betreiber von gewerblichen Fanpages auf Facebook sind mitverantwortlich für die Datenverarbeitung, die im Hintergrund läuft.

Bei schweren Mängeln dürfen Datenschützer daher die Betreiber verpflichten, die Unternehmensseite abzuschalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

(Az.: BVerwG 6 C 15.18) Auch wenn Facebook selbst ein Adressat für

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+