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BGH klärt Entschädigung bei Flugannullierung wegen Streik

Karlsruhe (dpa) - Wird ein Flug kurzfristig gestrichen, steht den Reisenden in vielen Fällen eine Entschädigung von der Airline zu - es kommt aber immer auf den Grund der Annullierung an. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe klärt heute, wie die Lage ist, wenn der Grund Warnstreiks an den Passagierkontrollen sind. Im konkreten Fall streitet ein Ehepaar mit Easyjet. Die beiden wollten nach Lanzarote fliegen. Am Reisetag streikte aber das Sicherheitspersonal am Hamburger Flughafen.

04.09.2018 UPDATE: 04.09.2018 01:33 Uhr 16 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Wird ein Flug kurzfristig gestrichen, steht den Reisenden in vielen Fällen eine Entschädigung von der Airline zu - es kommt aber immer auf den Grund der Annullierung an. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe klärt heute, wie die Lage ist, wenn der Grund Warnstreiks an den Passagierkontrollen sind. Im konkreten Fall streitet ein Ehepaar mit Easyjet. Die beiden wollten nach

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