"Whatsapp der Kriminellen" als Hauptbeweise gegen Drogendealer
Ein mutmaßlicher Drogendealer einer Bande steht vor dem Heidelberger Landgericht. Der 35-Jährige wurde in Walldorf geschnappt. Sind die Beweise unzulässig?
Von Sophia Stoye
Walldorf/Heidelberg. Eine knappe halbe Stunde verging, bis Staatsanwalt Jakob Pichon die Anklageschrift vollständig vorgetragen hatte: Für insgesamt elf Taten, bei denen jeweils mit Dutzenden Kilogramm Marihuana, Haschisch oder anderen Drogen gehandelt wurde, sei der 35-jährige Angeklagte V. aus Nordrhein-Westfalen verantwortlich.
Laut
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