Ungleiche Behandlung ärgert Einzelhändler
Die Landesverordnung verbietet einen Abholservice. Der Oberbürgermeister appelliert, neue Möglichkeiten zu nutzen.
Wiesloch. (hds) Wenig Verständnis bei den Einzelhändlern: Sie ärgern sich über die Verschärfung der Regelungen der Corona-Verordnung. Sie sehen vor, dass bestellte Waren nicht mehr in Geschäften abgeholt werden dürfen. Das haben sowohl Baden-Württemberg als auch Bayern im Nachgang zu den sonntäglichen Beschlüssen in einer weiteren Verordnung geregelt. "Da wurde einfach noch was draufgesattelt,
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