Plus Wiesloch

Ungleiche Behandlung ärgert Einzelhändler

Die Landesverordnung verbietet einen Abholservice. Der Oberbürgermeister appelliert, neue Möglichkeiten zu nutzen.

17.12.2020 UPDATE: 18.12.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 50 Sekunden
Das vorweihnachtliche Gedränge blieb am Montag vor dem Lockdown aus. Fotos: Siegfried/Pfeifer

Wiesloch. (hds) Wenig Verständnis bei den Einzelhändlern: Sie ärgern sich über die Verschärfung der Regelungen der Corona-Verordnung. Sie sehen vor, dass bestellte Waren nicht mehr in Geschäften abgeholt werden dürfen. Das haben sowohl Baden-Württemberg als auch Bayern im Nachgang zu den sonntäglichen Beschlüssen in einer weiteren Verordnung geregelt. "Da wurde einfach noch was draufgesattelt,

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